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Grosser Sonntags-FLOHMARKT zum Fleckenfest Stuttgart-Zuffenhausen * Bitte HIER klicken für INFOS.

18. Juni 2023

Für noch nicht angemeldete Aussteller gilt:
Online-Anmeldungen sind wegen der Kürze zum Markt nicht mehr möglich.
Bitte kommen Sie ab frühestens 10.30 Uhr zur Restplatzvergabe vor Ort vorbei.
Die Plätze mit PKW am Stand sind ausgebucht.
Es gibt aber noch Plätze OHNE PKW, also OHNE Fahrzeug am Stand.

also 3 Meter, 6 Meter, usw. ohne PKW hinter dem Stand
Dazwischen gibt es nichts. Beispiel:

Je Standplatz mit 3 Meter ohne PKW kostet € 30,-,
Je Standplatz mit 6 Meter ohne PKW kostet € 60,-, usw.

Grosser SONNTAGS-FLOHMARKT

am Sonntag den 18. Juni 2023
zum Fleckenfest in 70435 Zuffenhausen
in der Marbacher Str., Hohenloher Str. und
auf dem Festplatz
von 12 – 17 Uhr

 

Für bereits angemeldete Aussteller gilt:

Standgebühr:
In diesem Jahr gibt es bei einigen Ständen auf dem Festplatz die Möglichkeit den PKW hinter den Stand zu stellen. Es können nur Standplätze je 3 Meter-Staffelung ohne PKW hinter dem Stand oder je 4 Meter-Staffelung mit einem PKW hinter dem Stand angemeldet werden,
also 3 Meter, 6 Meter, usw. ohne PKW hinter dem Stand oder je 4 Meter mit je einem PKW hinter dem Stand, je 8 Meter mit zwei PKW hinter dem Stand, usw.
Dazwischen gibt es nichts. Bitte auch nur so im Anmeldeformular ausfüllen und überweisen. Beispiel:
Je Standplatz mit 3 Meter ohne PKW kostet € 30,-,
Je Standplatz mit 6 Meter ohne PKW kostet € 60,-, usw.

Je Standplatz mit 4 Meter mit einem PKW hinter dem Stand kostet € 40,-,
Je Standplatz mit 8 Meter mit zwei PKW hinter dem Stand kostet € 80,-, usw.
Busse, Transporter und andere größere Fahrzeuge müssen je nach Größe mindestens die 8 Meter-Staffelung nehmen. Tische und Stühle müssen selber mitgebracht werden.

Für den Flohmarkt am Sonntag den 18.06.2023 zum Fleckenfest Zuffenhausen gelten folgende gesonderte Marktbedingungen. Der Standbetreiber erklärt sich mit Anmeldung mit folgenden Marktbedingungen einverstanden:
Mit Überweisung bzw. Bezahlung der Standgebühr kann die Standanmeldung seitens des Standbetreibers nicht mehr storniert werden. Eine Erstattung der Standgebühren aus jedwedem Grund ist nicht möglich.
Der Standbetreiber darf auf dem Flohmarkt keine Neuware und keine Getränke und Speisen verkaufen oder kostenlos anbieten. Der Verkauf von Gegenständen mit dem Emblem des Dritten Reiches, Schusswaffen, Munitionswaffen, Hiebwaffen, Stosswaffen und der Verkauf von Tiere ist streng verboten. Ebenfalls ist die Teilnahme für Scientology und ähnliche Gruppierungen streng untersagt.
Sollte der Flohmarkt nach dem Aufbau am Veranstaltungstag aufgrund extremer Wetterbedingungen oder einer anderen Gefahrensituation abgebrochen werden (Entscheidung obliegt dem Veranstalter), erfolgt keine Erstattung der Standgebühren.
Jeder Standplatz hat eine Frontlänge von 3 Meter (ohne PKW) oder von 4 Meter (mit PKW möglich). Die Standtiefe beträgt ca. 1 Meter und wird durch die örtlichen Gegebenheiten wie Gehwegbreite etc. bestimmt. Eine Rettungsgasse von 3 Meter muss jederzeit freigehalten werden. Das Aufstellen von Pavillons ist an den meisten Stellen nicht gestattet. Das Abstellen von Fahrzeugen (KFZ) im Flohmarktbereich ist ebenfalls nicht gestattet, außer an den von den Ordnern zugewiesenen Standplätzen ab 4 Meter, je nachdem wieviel Sie gebucht haben. Alle anderen Fahrzeuge müssen außerhalb des Flohmarktbereiches geparkt werden. Die Fahrzeuge mit der 3 Meter Staffelung müssen nach dem Ausladen umgehend vom Gelände entfernt werden.
Der Standplatz muss nach Beendigung des Flohmarktes besenrein verlassen werden. Der Standbetreiber muss seinen Abfall und Hausrat selbst entsorgen. Geschieht dies nicht, so werden dem Standbetreiber mindestens 50 Euro und mehr für die Entsorgung in Rechnung gestellt.
Es können nur Standplätze je 3 Meter-Staffelung ohne PKW hinter dem Stand oder je 4 Meter-Staffelung mit einem PKW hinter dem Stand angemeldet werden, also 3 Meter, 6 Meter, usw. ohne PKW hinter dem Stand oder je 4 Meter mit je einem PKW hinter dem Stand, je 8 Meter mit zwei PKW hinter dem Stand, usw. Dazwischen gibt es nichts. Wenn der Standbetreiber z. B.
3 Meter gebucht und bezahlt hat und 1 Meter mehr belegt, müssen automatisch 6 Meter bezahlt werden.
Der Flohmarkt ist für Besucher von 12 Uhr bis 17 Uhr geöffnet, in dieser Zeit darf verkauft werden. Der Abbau muss bis spätestens 18.30 Uhr beendet sein. Die Standplätze werden in Etappen vergeben. Beachten Sie deshalb Ihre Aufbauzeit in der Zahlungsbestätigung.
Den Anweisungen der Aufsichtspersonen und dem Personal der Veranstaltungsagentur Timke muss Folge geleistet werden.

Wichtige Hinweise zum Ablauf (Einfahrt, Aufbau und Abbau):
Um lange Wartezeiten zu minimieren, werden Aufbauzeiten vergeben. Diese erhalten Sie zusammen nach Bezahlung mit Ihrer Bestätigungsmail. Die Standbetreiber erhalten den Standplatz nur ab den genannten Aufbauzeiten der Bestätigungsmail, die Sie zur Einfahrt auf das Flohmarktgelände berechtigt. Ihre Aufbauzeit steht in Ihrer Bestätigungsmail, die Sie nach Zahlung der Standgebühr erhalten. Bitte drucken Sie Ihre Bestätigungsmail aus und bringen Sie diese als Nachweis Ihrer Standanmeldung am 18.06.2023 zu Ihrer genannten Aufbauzeit mit.

Ganz wichtig: Eine Einfahrt ohne Bestätigungsmail ist nicht möglich. Ordner werden Ihnen einen Standplatz zuweisen. Es gibt keine freie Platzwahl. Um Verzögerungen zu vermeiden, ist den Anweisungen unbedingt Folge zu leisten. Die Teilnehmer die nicht zum Abladen auf das Flohmarktgelände fahren, können sich bei einem Ordner vor Ort melden.
Die Einfahrt zum Flohmarktbereich zum Abbau der Stände ist ab 17 Uhr möglich und muss bis 18.30 Uhr abgeschlossen sein.

Details

Datum:
18. Juni 2023
Veranstaltungkategorie:

Veranstaltungsort

Grosser Sonntags-FLOHMARKT zum Fleckenfest Stuttgart-Zuffenhausen
Stuttgart-Zuffenhausen, Baden-Württemberg 70435 + Google Karte