- Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.
!!! FINDET NICHT STATT !!! Grosser FLOHMARKT Messplatz Karlsruhe – Bitte HIER klicken für INFOS.
24. April 2021
Der geplante Flohmarkt am
Samstag den 24. April 2021
auf dem Messplatz, Durlacher Allee in 76137 Karlsruhe
findet nicht statt. Der Termin wird höchstwahrscheinlich in den Mai verlegt,
ansonsten dann wie geplant am 26.06.2021.
Alle bereits bezahlten Anmeldung werden als Gutschrift eingetragen und können an
einem anderen beliebigen Termin eingelöst werden.
Besucher bitte öffentliche Verkehrsmittel wie z. B. die Straßenbahn zum Messplatz nutzen.
Weitere Termine Messplatz Karlsruhe: 26.06.2021, 24.07.2021, 11.09.2021, Oktobertermin wird noch bekannt gegeben.
Preise:
Je Meter Gebrauchtware bei Vorkasse = Euro 9,- oder je Meter Neuware = Euro 20,-.
Neuware nur begrenzt.
Ab 4 Meter PKW am Stand möglich.
Während der Corona-Epidemie verpflichten sich Aussteller und Besucher folgende Bedingungen zu akzeptieren und einzuhalten:
Für Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen oder die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus haben, Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen aufweisen, besteht Zutritts- und Teilnahmeverbot.
Hände desinfizieren und Abstand halten. Abstandsregelung 1,50 Meter.
Es darf nichts außerhalb der eigenen gebuchten Standfläche belegt werden.
Tragen einer Mund / Nasenbedeckung (Aussteller und Besucher) Pflicht, sonst kein Zutritt.
Desinfektionsmittel am Stand für die Besucher bereithalten.
Am Eingang / Ausgang Besucherzählung.
Zur gleichen Zeit haben nur eine bestimmte Anzahl an Besuchern Zutritt zum Flohmarkt. Mit Wartezeiten muss gerechnet werden.
Die Standplätze für die Aussteller werden vom Personal zugeteilt. Es gibt keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz.
Weitere Anschläge auf den Märkten und unsere Marktbedingungen sind einzuhalten.
Wenn Daten erhoben werden, wird der Datenschutz garantiert. Die Daten werden nach 4 Wochen wieder gelöscht.
Außerdem ist die aktuelle Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen
die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung) einzuhalten.
Sollte der Markt aufgrund Corona (2. Welle, behördliche Gründe) nicht stattfinden, wovon wir zum Zeitpunkt der Planung nicht ausgehen, erhalten Sie von uns selbstverständlich eine Gutschrift für die bezahlte Standgebühr, die Sie an jedem Flohmarkt von uns bis einschließlich Ende nächsten Jahres bis zum 31.12.2021 einlösen können.