- Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.
!!! FINDET NICHT STATT !!! Hallen-FLOHMARKT Kongresshalle Böblingen * Bitte HIER klicken für Infos und zum ANMELDEN.
6. Februar 2021
Der geplante Flohmarkt am
Samstag den 6. Februar 2021,
Kongresshalle, Idar-Ehre-Platz 1, in 71032 Böblingen,
von 10 – 16 Uhr, Aufbau ab 8 Uhr.
findet aufgrund des verlängerten Lockdowns nicht statt !!!
Preise:
Je vorhandener Hallentisch Wand (ca. 1,60 m lang) bei Vorauskasse = Euro 27,-
je vorhandener Hallentisch Mitte (ca. 1,60 m lang) bei Vorauskasse = Euro 25,-
und je Meter Freifläche für eigene Kleiderständer bei Vorauskasse = Euro 15,-
In der Kongresshalle können nur die vorhandenen Hallentische gebucht werden und
Freifläche für Kleiderständer. Es können keine eigenen Tische mitgebracht werden.
Während der Corona-Epidemie verpflichten sich Aussteller und Besucher folgende Bedingungen zu akzeptieren und einzuhalten:
Für Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus haben, Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen aufweisen, besteht Zutritts- und Teilnahmeverbot.
Hände desinfizieren und Abstand halten. Abstandsregelung 1,50 Meter.
Es darf nichts außerhalb der eigenen gebuchten Standfläche belegt werden.
Tragen einer Mund / Nasenbedeckung (Aussteller und Besucher) Pflicht, sonst kein Zutritt.
Desinfektionsmittel am Stand für die Besucher bereithalten.
Es gibt einen Eingang und Ausgang bei der Kasse für Besucher mit Zählung.
Zur gleichen Zeit haben nur eine bestimmte Anzahl an Besuchern Zutritt zum Flohmarkt. Mit Wartezeiten muss gerechnet werden.
Die Standplätze für die Aussteller werden vom Personal zugeteilt. Es gibt keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz.
Weitere Anschläge auf den Märkten und unsere Marktbedingungen sind einzuhalten.
Wenn Daten erhoben werden, wird der Datenschutz garantiert. Die Daten werden nach 4 Wochen wieder gelöscht.
Außerdem ist die aktuelle Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen
die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung) einzuhalten.
Sollte der Markt aufgrund Corona (2. Welle, behördliche Gründe) nicht stattfinden, wovon wir zum Zeitpunkt der Planung nicht ausgehen, erhalten Sie von uns selbstverständlich eine Gutschrift für die bezahlte Standgebühr, die Sie an jedem Flohmarkt von uns bis einschließlich Ende nächsten Jahres bis zum 31.12.2021 einlösen können.